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  • 07.11.2008 | Neue Preisrunde

    Neue Sachbezugswerte für Verpflegung
    und Unterkunft zum 1. Januar 2009

    Wie in jedem Jahr werden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst (Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 083182).  

     

    Höhe des Gesamtsachbezugs

    Seit 2008 gelten für „Unterkunft und Verpflegung“ einheitliche Sachbezugswerte für das gesamte Bundesgebiet. 2009 beträgt der monatliche Gesamtsachbezug 414 Euro (Vollverpflegung und Unterkunft). Davon entfallen 204 Euro auf die Unterkunft und 210 Euro auf die Verpflegung.  

     

    Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung

    Nachdem 2008 die Sachbezugswerte für die Verpflegung nicht angehoben wurden, gibt es 2009 ein Preisrunde. Für 2009 gelten folgende Werte:  

     

    Sachbezugswerte (in Euro)

    Personenkreis  

    Frühstück  

    Mittagessen  

    Abendessen  

    Verpflegung insgesamt  

     

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    monatlich  

    (täglich)  

    Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche
    und Azubis  

    46,00  

    (1,53)  

    82,00  

    (2,73)  

    82,00  

    (2,73)  

    210,00  

    (7,00)  

    Volljährige
    Familien-
    angehörige  

    46,00  

    (1,53)  

    82,00  

    (2,73)  

    82,00  

    (2,73)  

    210,00  

    (7,00)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 18 Jahre  

    36,80  

    (1,22)  

    65,60  

    (2,18)  

    65,60  

    (2,18)  

    168,00  

    (5,60)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 14 Jahre  

    18,40  

    (0,61)  

    32,80  

    (1,09)  

    32,80  

    (1,09)  

    84,00  

    (2,80)  

    Familien-
    angehörige  

    unter 7 Jahre  

    13,80  

    (0,46)  

    24,60  

    (0,82)  

    24,60  

    (0,82)  

    63,00  

    (2,10)