05.06.2008 | Neue Rechte für Arbeitnehmer
Pflegezeitgesetz hat Folgen für Arbeitgeber
Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist der arbeitsrechtliche Teil einer umfassenden Pflegeversicherungsreform („Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ Abruf-Nr. 081576). Die Regelungen des PflegeZG treten zum 1. Juli 2008 in Kraft und enthalten zwei wichtige neue Arbeitnehmerrechte:
Wichtig: Von den Vorschriften des PflegeZG kann nicht zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Dies gilt sowohl einzelvertraglich als auch für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§ 8 PflegeZG).
Anspruchs- und Pflegeberechtigte
Die Freistellung für die Pflege naher Familienangehöriger können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen. Dies sind neben Arbeitnehmern auch Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen, zum Beispiel Heimarbeiter (§ 7 Abs. 1 PflegeZG).
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