07.07.2008 | OFD-Verfügung
„Finanzamtssichere“ Tankgutscheine
Die Ausgabe von Tankgutscheinen an Arbeitnehmer ist beliebt - lohnsteuerlich können sie sich aber zu einer tickenden Zeitbombe entwickeln. Das zeigt eine Verfügung der OFD Hannover, die verschiedene Gutscheinmodelle unter die Lupe genommen hat. Lesen Sie, welche Modelle der Fiskus anerkennt und wie Arbeitgeber diese richtig in der Praxis umsetzen.
Grundsätze Warengutscheine
Bei der Ausgabe von Tankgutscheinen steht immer die Frage im Mittelpunkt, ob es sich beim Gutschein um einen Sachbezug oder um Barlohn handelt. Zum besseren Verständnis nachfolgend noch einmal die Grundzüge der lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen.
Beim Arbeitgeber einzulösende Warengutscheine
Bei Warengutscheinen, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, handelt es sich immer um einen Sachbezug, auch wenn der Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt ist. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) und der jährliche Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) sind grundsätzlich anwendbar.
Beachten Sie: Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer erst mit Einlösung des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu (R 38.2 Abs. 3 Satz 2 LStR).
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