01.03.2007 | Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem besonders ermittelten Pauschsteuersatz
Arbeitgeber sind verpflichtet die Lohnsteuer nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die abgeführte Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung des Arbeitnehmers. Erfolgt keine Veranlagung zur Einkommensteuer, ist die Einkommensteuer mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten.
Möglichkeiten und Wirkung der Pauschalierung
In bestimmten Fällen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. In diesem Fall hat sie für den Arbeitnehmer eine Abgeltungswirkung, sie wird bei der Einkommensteuer-Veranlagung nicht mehr berücksichtigt.
Die folgende Übersicht verschafft einen Überblick über die verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten. Nachfolgend gehen wir dann näher auf Pauschalierung mit einem besonders ermittelten Pauschsteuersatz ein.
Übersicht Pauschalierungsmöglichkeiten
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