07.04.2008 | Pflegeversicherung
BSG hat entschieden – Beitragszuschlag ist verfassungsgemäß
Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Es ist nicht geboten, Mitglieder, die aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind, davon auszunehmen. (BSG, Urteil vom 27.2.2008, Az: B 12 P 2/07 R)(Abruf-Nr. 080767)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 57 | ID 118633