01.01.2006 | Praxisproblem
Abgrenzung zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und Einsatzwechseltätigkeit
Die Abgrenzung zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und Einsatzwechseltätigkeit gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Sie ist aber erforderlich, insbesondere bei der Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber bzw. beim Werbungskostenansatz im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung des Arbeitnehmers.
Regelmäßige Arbeitsstätte
In seiner Entscheidung vom 11. Mai 2005 (Az: VI R 15/04; Abruf-Nr. 052304) hat der BFH eine regelmäßige Arbeitsstätte wie folgt definiert:
- Regelmäßige Arbeitsstätte ist jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.
- Ob ein Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, richtet sich nicht danach, welche Tätigkeit er an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat bzw. welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukommt.
Beispiel
Ein städtischer Busfahrer übernimmt seinen Bus täglich an verschiedenen Fahrzeugdepots seines Arbeitgebers. Die Fahrzeugdepots sind für den Busfahrer regelmäßige Arbeitsstätten (dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers), auch wenn er sie nur zur Busübernahme und -rückgabe aufsucht. Etwas anderes kann gelten, wenn die Übernahme/Rückgabe an wechselnden Orten auf freier Strecke erfolgt. Dann fehlt der Bezug zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. |
Einsatzwechseltätigkeit
Hat ein Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, sondern wird er typischerweise an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt, liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor. Eine solche liegt grundsätzlich vor bei:
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