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  • 07.09.2009 | Rabattfreibetrag

    Rabattfreibetrag nur bei Zuwendungen durch Arbeitgeber

    Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG gilt nicht für Fahrpreisvergünstigungen, die ein ehemaliger Bahnbeamter der Bundesbehörde Bundeseisenbahnvermögen von der Deutschen Bahn AG erhält. Begründung des FG Niedersachsen: Die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag liegen nicht vor, weil der Ruheständler die Vergünstigung nicht von seinem Arbeitgeber (Bundesbehörde Bundeseisenbahnvermögen) sondern von einem Dritten (Deutsche Bahn AG) erhält.  

    Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Ex-Bahnbeamte hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BFH (Az: VI B 111/08) eingelegt. (Urteil vom 8.10.2008, Az: 1 K 264/05)(Abruf-Nr. 092370)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 145 | ID 129829