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  • · Rechtsprechung

    Bewertungs-Portale: Was tun, wenn der Ruf des Unternehmens in Gefahr gerät?

    Bild: © taa22 - stock.adobe.com

    von RA Matthias Pilz, Würzburg und Jörg Thole, CE-Chefredakteur

    | Überall dürfen Kunden im Internet Kommentare und Bewertungen hinterlassen ‒ auf Portalen für Autowerkstätten, Restaurants, Ärzte, Handwerker oder E-Shops. So soll Verbrauchern Orientierung gegeben werden. Doch was, wenn ein Unternehmer durch die Bewertungen ernsthaft geschädigt wird? |

     

    Bewertungs-Portale sind erst der Anfang. Social-Media-Kanälen gehört die Zukunft. Und Ausblühungen wie „Fake-News-Debatten“ werden viele Gerichte noch lange beschäftigen. Die Verzerrung von objektiver Wahrheit, subjektiver Einschätzung, Meinungsfreiheit, Meinungsmanipulation sind juristischer Zündstoff. Für die Grenzziehung am Einzelfall sind die Gerichte gefordert. CE Chef easy hat die juristische Vergangenheit zu Bewertungsportalen analysiert.

    Grundsätze

    Aus mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs lässt sich die aktuelle Rechtslage gut ableiten:

       

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