05.08.2009 | Rentenversicherung
Als Pharmaberater tätiger Arzt ist rentenversicherungspflichtig
Wird ein ausgebildeter Arzt, der wegen seiner Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, später als Pharmaberater tätig, ist er rentenversicherungspflichtig, wenn sich die Befreiung nicht auf die Tätigkeit als Pharmaberater bezog. Begründung des LSG Baden-Württemberg: Eine Tätigkeit als Pharmaberater erfordert nicht zwingend die Approbation als Arzt, Tierarzt oder Apotheker und entspricht nicht dem typischen, durch die Hochschulausbildung und den entsprechenden Hochschulabschluss geprägten Berufsbild und Tätigkeitsbereich dieser Berufsgruppen.
Beachten Sie: Das LSG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim BSG zugelassen, die auch eingelegt wurde (Az: B 12 R 4/09 R). (Urteil vom 23.1.2009, Az: L 4 R 738/06)(Abruf-Nr. 091082)