07.03.2008 | Rentner
Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten auf 400 Euro angehoben
Bezieher von Vollrenten können künftig einen Minijob ausüben, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 Euro auf 400 Euro angehoben (Siebtes Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze).
Unser Tipp: Eine aktuelle Übersicht mit den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ – Stichwort: „Rentner“. (Abruf-Nr. 080489)
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 41 | ID 118050