01.03.2005 | Rückkehr in die GKV erschwert
Der Wechsel von Arbeitnehmernin die private Krankenversicherung
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet und sie daher nicht mehr versicherungspflichtig sind.
Auf Grund der teilweise niedrigeren Beiträge und dem besseren Leistungskatalog der PKV nutzen viele Arbeitnehmer diese Möglichkeit. Allerdings ist eine Rückkehr in die GKV nicht ohne Weiteres möglich. Daher sollte eine Kündigung der Mitgliedschaft in der GKV sorgfältig überlegt werden.
Voraussetzung für den Wechsel in die PKV
Ein Arbeitnehmer kann in die PKV wechseln, wenn sein regelmäßiges Arbeitsentgelt die JAG überschreitet. Der Arbeitnehmer scheidet mit Ablauf des Jahres aus der Versicherungspflicht aus, in dem er die JAG überschreitet. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt auch die zu Beginn des nächsten Jahres geltende JAG überschreitet. Für die Jahre 2004 und 2005 gelten bundeseinheitlich folgende JAG:
JAG für 2004 und 2005
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Beispiel
Das Gehalt von Arbeitnehmer Müller wurde im September 2004 auf monatlich 3.650 Euro erhöht. Außerdem hat Herr Müller im November 2004 Weihnachtsgeld in gleicher Höhe erhalten. Herr Müller hat somit für die nächsten zwölf Monate Anspruch auf ein Arbeitsentgelt von 47.450 Euro (13 x 3.650 Euro). Damit überschreitet sein Arbeitsentgelt die JAG 2004 (46.350 Euro) und die JAG 2005 (46.800 Euro). Herr Müller scheidet daher mit Ablauf des Jahres 2004 aus der Versicherungspflicht aus. |
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