07.09.2009 | Sachbezüge
Warengutschein mit Euro-Betrag - BFH muss entscheiden
Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Warengutschein mit einem Euro-Betrag, handelt es sich aus Sicht der Finanzverwaltung um Barlohn, und nicht um einen Sachbezug. Das FG München hat diese Ansicht jetzt bestätigt und eine entsprechende Klage eines Arbeitgebers abgewiesen. Der Arbeitgeber hat sich aber noch nicht geschlagen gegeben und Revision beim BFH (Az: VI R 21/09) eingelegt. (Urteil vom 3.3.2009, Az: 8 K 3213/07)(Abruf-Nr. 091908)
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 146 | ID 129830