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  • 01.05.2004 | Sachbezug

    Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei

    Der Sachbezugswert für die Beköstigung in der Seeschifffahrt und Fischerei wurde für 2004 von 195 Euro auf 198 Euro monatlich angehoben. Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei bleiben die Werte bei monatlich 42 Euro für Frühstück bzw. 78 Euro für Mittag- und Abendessen. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt weiterhin 45 Euro monatlich. Für halbpartfahrende Kanalsteurer wurde er von 24 Euro auf 22,50 Euro gesenkt.

    Beachten Sie: Die neuen Werte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2003 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Bei einmaligen Bezügen gelten sie erstmalig für die Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.  Dezember 2003 zufließen (Gleich lautende Erlasse vom 15.1.2004, BStBl 2004 I, 344). (Abruf-Nr.  040897 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 73 | ID 110901