07.03.2008 | Sachbezug
Zuschüsse des Arbeitgebers an eine Bank zur Kursabsicherung
Mitarbeiteraktien liegen im Trend – Sie werfen aber auch immer wieder lohnsteuerliche Fragen auf. Eine entschied der BFH jüngst wie folgt: Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen eines ausgelagerten Optionsmodells zur Vermögensbeteiligung von Mitarbeitern Zuschüsse an eine Bank, damit die Bank Kursrisiken der Arbeitnehmer übernimmt, führen diese Zuschüsse beim Arbeitnehmer zu einem Sachbezug (Urteil vom 13.9.2007, Az: VI R 26/04; Abruf-Nr. 073880).
Das zugrunde liegende Gestaltungsmodell
Im Rahmen des Börsengangs konnten Mitarbeiter einer AG keine Aktien der AG erwerben. Sie beteiligten sich dafür an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (GbR), deren alleiniger Geschäftszweck es war, für etwa fünf Jahre ein Paket Aktien der AG zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Beitrittsberechtigt waren ausschließlich Arbeitnehmer der AG oder Mitarbeiter des Konzerns, zu dem die AG gehörte.
Die Mitarbeiter erhielten für eine Bareinlage von 300 DM einen Anteil am Aktienpaket im Emissionswert von 1.500 DM. Der Differenzbetrag von 1.200 DM wurde mit einem Darlehen einer Bank an die GbR finanziert. Das Darlehen hatte die gleiche Laufzeit wie die GbR. Am Laufzeitende war das Darlehen zurückzuzahlen. Dabei war der Rückzahlungsbetrag von der Notierung der Aktie am Rückzahlungstag abhängig. Lag der Wert der Aktie unter dem Wert des Aktienpakets bei Darlehensabschluss, fiel der Rückzahlungsbetrag um den Unterschiedsbetrag. Der Mitarbeiter erhielt seine Bareinlage also in jedem Fall in voller Höhe zurück.
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