01.08.2006 | Sachbezugswerte, Freigrenze und Rabattfreibetrag
Steuer- und beitragsrechtliche Folgen einer Wohnraumüberlassung an Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aus betrieblichen oder auch aus sozialen Gründen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn eine Wohnung oder eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Besonders in Ballungsgebieten mit hohen Mieten können qualifizierte Arbeitnehmer so langfristig an das Unternehmen gebunden werden.
Lesen Sie nachfolgend, welche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine solche Überlassung mit sich bringt.
Wohnraumüberlassung als geldwerter Vorteil
Bei der verbilligten oder kostenlosen Überlassung handelt es sich um einen geldwerten Vorteil (Sachbezug), der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Ist der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, fallen zusätzlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an.
Beachten Sie: Bargeld als Zuschuss zur Miete unterliegt generell mit dem gezahlten Betrag dem Lohnsteuerabzug und den Beiträgen zur Sozialversicherung.
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