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  • 01.10.2004 | Sammelbeförderung

    Arbeitgeber und Fahrer haften nicht bei Unfall

    Vom Arbeitgeber organisierte Sammeltransporte, die Arbeitnehmer mit einem betriebseigenen Fahrzeug zu oder von einer Baustelle bringen, sind keine Wegeunfälle, sondern Arbeitsunfälle. Damit schließt sich das BAG der BGH-Rechtsprechung an. Mit der Teilnahme am Sammeltransport begebe sich der Arbeitnehmer in die betriebliche Sphäre und lege den Weg in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit zurück. Ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend war, ist unbeachtlich.

    Wichtig: Durch die Qualifizierung als Unfall auf einem Betriebsweg greift das so genannte Haftungsprivileg in den §§  104, 105 SGB VII: Eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers und des Fahrers für Personenschäden sind ausgeschlossen, solange beide nicht vorsätzlich handeln. (Urteil vom 30.10.2003, Az: 8 AZR 548/02; Abruf-Nr.  032461 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 166 | ID 110978