04.05.2009 | Seit 1. Januar 2009 gilt in der PKV der Basistarif
Wo und wie sich Arbeitnehmer und Selbstständige gegen Krankheit versichern müssen
von Dr. Jan Boetius, München
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Gesundheitsreform auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) angekommen. Das bringt eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich. So muss sich zum Beispiel seit dem 1. Januar 2009 jeder gegen Krankheit versichern - entweder in der GKV oder in der PKV. Nachfolgend gehen wir deshalb der Frage nach, wo und wie sich Arbeitnehmer und angehende Selbstständige versichern können bzw. müssen.
Versicherungspflicht für alle
Schon bisher waren Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt einen bestimmten Betrag nicht überstieg (Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze). Wer mehr verdiente, konnte sich in der GKV freiwillig weiterversichern oder in die PKV wechseln - oder ganz auf eine Krankenversicherung verzichten.
Ein Wechsel in die PKV kam in der Regel nur für Personen in Betracht, die verhältnismäßig gesund und nicht zu alt waren. Denn in der PKV war die Versicherung vom konkreten Risiko abhängig, und das hängt vor allem vom Gesundheitszustand und Lebensalter zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab. Auch der Familienstand ist wichtig; denn in der PKV muss für jeden versicherten Angehörigen ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Versicherungspflicht in der GKV
Die Versicherungspflicht in der GKV besteht für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von derzeit 48.600 Euro (= 4.050 Euro monatlich) nicht übersteigt.
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