10.06.2010 | Sonderzuwendungen
Stichtagsregelung bei zu hoher Bonuszahlung unwirksam
Wird in einer Betriebsvereinbarung eine Bonuszahlung von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht, ist diese Stichtagsregelung unwirksam, wenn die vorgesehene Bonuszahlung 25 Prozent des Jahreseinkommens des Arbeitnehmers übersteigt. Das hat das LAG Hessen entschieden. Denn bei einer derart hohen Bonuszahlung tritt die Zielsetzung, mit der Bonuszahlung künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter den Vergütungscharakter zurück.
Unser Tipp: Diese Entscheidung dürfte auch für individualvertragliche Vereinbarungen gelten. Bestehende Vereinbarungen sollten daher geprüft werden. Das letzte Wort hat jetzt das BAG (Az: 10 AZR 807/09). (Urteil vom 20.8.2009, Az: 14/18 Sa 612/09)(Abruf-Nr. 100818)
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 95 | ID 136294