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  • 06.04.2009 | Sozialversicherung

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei Familienberaterin

    Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie  

    • ihre Tätigkeit ausschließlich in den Räumen ihres Auftraggebers (eine Beratungsstelle) ausübt,
    • in die Arbeitsorganisation der Beratungsstelle eingebunden ist,
    • nach Außen als Mitarbeiterin der Beratungsstelle auftritt und
    • kein unternehmerisches Risiko zu tragen hat.

    (Urteil vom 29.7.2008, Az: L 10 R 248/06)(Abruf-Nr. 090449)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 57 | ID 125922