06.04.2009 | Sozialversicherung
Abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei Familienberaterin
Eine Ehe- und Familienberaterin steht nach Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie
- ihre Tätigkeit ausschließlich in den Räumen ihres Auftraggebers (eine Beratungsstelle) ausübt,
- in die Arbeitsorganisation der Beratungsstelle eingebunden ist,
- nach Außen als Mitarbeiterin der Beratungsstelle auftritt und
- kein unternehmerisches Risiko zu tragen hat.
(Urteil vom 29.7.2008, Az: L 10 R 248/06)(Abruf-Nr. 090449)
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 57 | ID 125922