01.01.2007 | Sozialversicherung
Arbeitsentgelt- und Sachbezugsverordnung zusammengefasst
Die „Arbeitsentgelt-“ und die „Sachsbezugsverordnung“ wurden zum 1. Januar 2007 in der „Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) zusammengefasst. Die bisherigen Regelungen wurden im Wesentlichen beibehalten. Änderungen ergeben sich in folgenden zwei Punkten:
- Neu geregelt wurde die Beitragspflicht von Sonn, Feiertags- und Nachtzuschlägen für Stundenlöhne von 25 Euro und mehr (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).
- Die Regelung zum Hinzurechnungsbetrag im öffentlichen Dienst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsentgeltverordnung) wird zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Im Gegenzug werden Sanierungsgelder, die zur Deckung von Defiziten in den Versorgungssystemen der alten Bundesländer erhoben werden, bis zur Höhe von 0,9 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab 2008 beitragspflichtig.
Beachten Sie: In der SvEV sind auch die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft enthalten. Sehen Sie dazu unseren Beitrag auf Seite 17.
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 2 | ID 87764