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  • 01.02.2006 | Sozialversicherung

    Beschäftigung von Bachelor- oder Masterstudenten

    Auch Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiengangs, die sich zum Erstellen ihrer Abschlussarbeit in einen Betrieb begeben, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten, wenn sie neben ihrer Abschluss­arbeit keine für den Betrieb verwertbaren Arbeitsleistungen erbringen. Die für Diplomanden getroffene Regelung ist auf sie übertragbar. Das heißt: Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Besprechungsergebnis der Sozial­versicherungsträger vom 15./16.11.2005)(Abruf-Nr. 060223

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 21 | ID 87797