01.02.2006 | Sozialversicherung
Beschäftigung von Bachelor- oder Masterstudenten
Auch Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiengangs, die sich zum Erstellen ihrer Abschlussarbeit in einen Betrieb begeben, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten, wenn sie neben ihrer Abschlussarbeit keine für den Betrieb verwertbaren Arbeitsleistungen erbringen. Die für Diplomanden getroffene Regelung ist auf sie übertragbar. Das heißt: Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger vom 15./16.11.2005)(Abruf-Nr. 060223)
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 21 | ID 87797