04.05.2009 | Sozialversicherung
Einsatz des eigenen Lkw für Transport fremder WC-Kabinen
Lkw-Fahrer, die für einen Auftraggeber WC-Kabinen transportieren und reinigen, die ihnen nicht selbst gehören, sind regelmäßig abhängig beschäftigt. Gegen eine selbstständige Beschäftigung sprach im Urteilsfall vor allem, dass die gleiche Tätigkeit auch von beim Auftraggeber abhängig beschäftigte Lkw-Fahrer ausgeübt wurde. Außerdem waren aufgrund des Tourenplans Fahrten für andere Auftraggeber nahezu ausgeschlossen, so dass die Lkw-Fahrer nur für einen Auftraggeber tätig waren. Das Verwenden des eigenen Lkw spreche zwar für eine selbstständige Tätigkeit. Bei der Gesamtwürdigung aller Umstände, trete dieses Merkmal aber in den Hintergrund. (LSG Baden-Württemberg, rechtskräftiges Urteil vom 12.12.2008, Az: L 4 R 3542/05) (Abruf-Nr. 090446)