01.06.2007 | Sozialversicherung
Forschungstätigkeit aufgrund Postdoktoranden-Vereinbarung
Eine bei einem Pharmaunternehmen aufgrund einer so genannten Postdoktoranden-Vereinbarung aufgenommene Forschungstätigkeit ist sozialversicherungspflichtig, wenn es sich um eine fremdbestimmte Dienstleistung und nicht um eine selbstständige Forschungstätigkeit handelt. Das gilt auch, wenn in der Vereinbarung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kein Arbeitsverhältnis begründet wird und der Forschende für seine Krankenversicherung selbst Sorge tragen soll. Im Urteilsfall hatte ein Biochemiker und approbierter Arzt bei einem Pharmakonzern für sechs Monate einen Forschungsauftrag angenommen. Während dieser Zeit war er in den Betrieb eingegliedert, stellte seine Arbeitskraft ausschließlich dem Unternehmen zur Verfügung und auch die Ergebnisse seiner Forschungen waren dem Pharmaunternehmen vorbehalten. Das LSG Berlin-Brandenburg kam daher zu dem Schluss, dass es sich bei der Forschungstätigkeit um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelte. (Urteil vom 8.11.2006, Az: L 9 KR 161/02) (Abruf-Nr. 071010)