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  • 01.07.2004 | Sozialversicherung

    Instrumentengeld eines Orchestermitglieds

    Das Instrumentengeld eines Orchestermitglieds gehört zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, so das BSG (Urteil vom 26.5.2004, Az: B 12 KR 2/03  R; Abruf-Nr.  041603 ). Für die Lohnsteuer gilt das gleichermaßen.

    Unser Tipp: Das Rohr-, Blatt- und Saitengeld kann als Auslagenersatz nach §  3 Nr.  50 EStG steuer- und beitragsfrei gezahlt werden (BFH, Urteil vom 21.8.1995, Az: VI R 30/95; BStBl 1995 II, 906). Voraussetzung: Die Zahlungen erfolgen regelmäßig und der Arbeitnehmer weist für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten seine Aufwendungen im Einzelnen nach (R 22 Abs.  2 LStR).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 111 | ID 110934