01.07.2005 | Sozialversicherung
Kurzfristig Beschäftigte sind bei Bundesknappschaft zu melden
In der Juni-Ausgabe 2005 (Seite 108) ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Kurzfristig beschäftigte Schüler sind bei der Bundesknappschaft anzumelden – und nicht bei der Krankenkasse, bei der sie als Familienangehöriger versichert sind. Wir bitten Sie, diesen Fehler zu entschuldigen. Unter der Abruf-Nr. 051832 finden Sie eine Neufassung des Beitrag. Bitte tauschen Sie die entsprechende Seite in Ihrer Ausgabe aus.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 111 | ID 87999