05.12.2008 | Sozialversicherung
Rückerstattung durch Arbeitgeber bei Irrtum über SV-Pflicht
Sind die Vertragsparteien bei Abschluss eines Anstellungsvertrags über die Geschäftsführung einer GmbH irrtümlich von einer Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausgegangen, kann dieser beiderseitige Irrtum nach seiner Aufdeckung als Störung der Vertragsgrundlage zu qualifizieren sein. Aus der Anpassung des Anstellungsvertrags folgt dann, dass der Geschäftsführer als nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von der GmbH die Herausgabe der vom Rentenversicherungsträger erstatteten Arbeitgeberbeiträge verlangen kann, um so die eingetretene Versorgungslücke schließen zu können. Der Arbeitgeber werde durch die Auskehrung nicht schlechter gestellt, weil er bei Begründung des Arbeitsverhältnisses davon ausgegangen war, dass er Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zahlen muss. (OLG Düsseldorf Urteil vom 15.2.2008, Az: I-17 U 103/07)(Abruf-Nr. 082672)