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  • 05.12.2008 | Sozialversicherung

    Rückerstattung durch Arbeitgeber bei Irrtum über SV-Pflicht

    Sind die Vertragsparteien bei Abschluss eines Anstellungsvertrags über die Geschäftsführung einer GmbH irrtümlich von einer Sozialversicherungs­pflicht des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausgegangen, kann dieser beiderseitige Irrtum nach seiner Aufdeckung als Störung der Vertragsgrundlage zu qualifizieren sein. Aus der Anpassung des Anstellungsvertrags folgt dann, dass der Geschäftsführer als nicht sozialversicherungs­pflichtiger Arbeitnehmer von der GmbH die Herausgabe der vom Renten­versicherungsträger erstatteten Arbeitgeberbeiträge verlangen kann, um so die eingetretene Versorgungslücke schließen zu können. Der Arbeitgeber werde durch die Auskehrung nicht schlechter gestellt, weil er bei Begründung des Arbeitsverhältnisses davon ausgegangen war, dass er Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zahlen muss. (OLG Düsseldorf Urteil vom 15.2.2008, Az: I-17 U 103/07)(Abruf-Nr. 082672)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 200 | ID 123280