04.12.2009 | Sozialversicherung
Säumniszuschläge sind bei Streitwert zu berücksichtigen
Der Streitwert in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen inklusive der Säumniszuschläge festzusetzen. Damit erhöhen sich eventuell anfallende Gerichtskosten. (Beschluss vom 3.9.2009, Az: L 8 B 12/09 R)(Abruf-Nr. 093348)
Der Streitwert in einem sozialgerichtlichen Verfahren ist nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen inklusive der Säumniszuschläge festzusetzen.
Quelle:
Ausgabe 12 / 2009 | Seite 200 | ID 132007
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