01.12.2006 | Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht von Zeitungsausträgern
Zeitungsausträger sind in der Regel Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig. Das hat das LSG Hessen im Fall einer Werbeagentur bestätigt. Diese hatte ihre beschäftigten Zeitungsausträger als freie und selbstständige Mitarbeiter betrachtet und deshalb keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Das LSG kam aber zu dem Ergebnis, dass die Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis überwogen. Denn die Austräger waren weisungsgebunden, weil ihnen zum Beispiel ein Zustellbezirk zugeteilt wurde. Ferner mussten sie Nebentätigkeiten anzeigen und mit ihnen war eine Probezeit vereinbart. Außerdem trugen sie kein Unternehmerrisiko. (rechtskräftiges Urteil vom 27.4.2006, Az: L 1 KR 124/05)(Abruf-Nr. 063098)
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 200 | ID 88173