01.08.2005 | Sozialversicherung
Statusprüfung für mitarbeitende Gesellschafter einer Limited?
Die Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Gesellschaftern einer englischen Limited ist grundsätzlich analog den Regeln für mitarbeitende GmbH-Gesellschafter zu beurteilen. Schriftführer und Direktoren einer Limited, die nicht gleichzeitig Gesellschafter sind, sind entsprechend den Fremdgeschäftsführern einer GmbH abhängig Beschäftigte der Limited.
Beachten Sie: Bei mitarbeitenden Gesellschaftern einer Limited ist somit auch ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV möglich. Voraussetzung ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht von vornherein ausgeschlossen ist und objektive Zweifel am Status bestehen. Bei der Beurteilung, ob auf Grund eines maßgeblichen Einflusses kein abhängiges Beschäftgungsverhältnis vorliegt, ist zu beachten, dass Beschlüsse in der Limited regelmäßig mit einfacher Mehrheit gefasst werden und damit schneller ein maßgeblicher Einfluss vorliegt. Die Abstimmung ist sowohl nach Köpfen als auch nach Anteilen möglich. Sofern die Satzung keine Regelung enthält, ist gesetzlich eine Abstimmung nach Köpfen vorgesehen. (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 17./18.3.2005).