01.07.2006 | Sozialversicherung
Vorgezogene Beitragsfälligkeit: Vereinfachte Schätzung geplant
Die auf Grund der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge notwendige Schätzung der voraussichtlichen Beitragsschuld soll vereinfacht werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine Regelung, wonach die Beitragsschuld am Vormonat ausgerichtet werden kann. Das entlastet Unternehmen, die durch häufigen Mitarbeiterwechsel oder Entgeltschwankungen nahezu monatlich Änderungen in der Abrechnung hatten. Die Klarstellung ist laut BMAS erforderlich, weil die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger die bisherige gesetzliche Regelung so ausgelegt haben, dass Unternehmen ihre Beitragsschuld nicht durch pauschale Abschläge erfüllen können. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause beschritten werden. (Pressemitteilung des BMAS vom 20.6.2006)(Abruf-Nr. 061822)