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  • 05.06.2009 | Sozialversicherung

    Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung sind sv-pflichtig

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müssen für ihre Vorstände Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das hat das SG Berlin entschieden.
    Hintergrund: Aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes waren die KVen gezwungen, ab 2005 einen hauptamtlichen Vorstand zu bilden. Zuvor waren diese in der Regel ehrenamtlich tätig. Die KV Berlin war aber der Ansicht, dass die Vorstände mit den Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft vergleichbar und daher sozialversicherungsfrei seien. Dem folgte das SG nicht: Die KVen seien keine Unternehmen, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Vorstände seien weisungsgebunden und trügen kein Unternehmerrisiko. (Urteil vom 19.3.2009, Az: S 72 KR 1620/07)(Abruf-Nr. 091511)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 94 | ID 127618