01.10.2007 | Sozialversicherung
Werbende Zeitungszusteller sind nichtselbstständig tätig
Zeitungszusteller, die jeden Morgen Zeitungen an Abonnenten eines Verlags austragen und nebenher Kunden werben und dafür eine Prämie erhalten, sind nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen auch in ihrer Werbetätigkeit nichtselbstständig beschäftigt. Begründung: Die Tätigkeit als Werber stehe im engen Zusammenhang mit der Beschäftigung als Zusteller. Für die Werbetätigkeit werde die Betriebsorganisation des Verlags genutzt. Zudem gäbe es die Werbeprämie nicht, wenn der Zusteller die Kunden des Verlags nicht jedem Morgen mit den Zeitungen beliefert hätte. (Urteil vom 8.8.2007, Az: L 11 (8) R 66/06) (Abruf-Nr. 072985)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 165 | ID 113464