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  • 10.12.2010 | Sozialversicherungspflicht

    Abhängige Beschäftigung bei Darlehenssicherung durch Ehefrau

    Die Bestellung einer Grundschuld auf einem Privatgrundstück, das im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute steht, und die Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften schließt bei einer im Betrieb des Ehegatten mitarbeitenden Ehefrau eine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung nicht aus. Diese Ansicht vertritt das SG Neuruppin (Urteil vom 15.9.2010, Az: S 25 KR 186/06; Abruf-Nr. 103632) und verweist dabei auf die ständige Rechtsprechung des BSG: Danach liegt auch bei Familienangehörigen eine abhängige Beschäftigung vor, wenn  

    • der Ehegatte oder das Kind einen angemessenen Lohn erhält,
    • weisungsgebunden ist und
    • wie ein fremder Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist.

    Für eine abhängige Beschäftigung spricht nach Ansicht des SG auch, wenn das Gehalt in der Finanzbuchhaltung als Betriebsausgabe gebucht und die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt überwiesen werden.  

    Wichtig: Für unschädlich hält es das SG, wenn die Abhängigkeit unter Eheleuten weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird.  

    Praxishinweis: Sehen Sie zu diesem komplexen Thema auch den Beitrag in LGP Ausgabe 11/2009, Seite 192.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 201 | ID 140804