05.02.2009 | Sozialversicherungspflicht
Heimarbeiter müssen über Arbeitsergebnis verfügen können
Können Heimarbeiter über das Ergebnis ihrer Arbeit nicht frei verfügen, besteht Sozialversicherungspflicht. In dem vom LSG Bayern entschiedenen Fall mussten die Heimarbeiter für ihren Auftraggeber (= Arbeitgeber) Spielzeug sortieren und einpacken. Nach Ansicht des LSG liegt keine selbstständige Tätigkeit vor, wenn die Heimarbeiter „ihre“ Produkte auf dem Markt nicht zu einem freiverhandelbaren Preis anbieten können. Für eine abhängige Beschäftigung sprachen außerdem, dass die Verpackungsmaterialien, eine Präzisionswaage und ein Folienschweißgerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden. (rechtskräftiges Urteil vom 8.5.2007, Az: L 5 KR 12/04)(Abruf-Nr. 090127)
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 20 | ID 124378