01.05.2004 | Steuer- und Sozialabgabenfreiheit nutzen
Umwandlung von vermögenswirksamenLeistungen in Beiträge zur Altersversorgung
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Vorteilhafter ist es aber, diese Zahlungen in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Nachfolgend stellen wir Ihnen das "Modell" vor und liefern Ihnen die Vorteile im Überblick.
Arbeitnehmer, die entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen monatlich bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Vorteilhafter ist es, diese Beträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, zum Beispiel in einen Pensionsfonds oder in eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG). Dann bleiben sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung werden die Versorgungsleistungen steuerpflichtig (Stichwort: "nachgelagerte Besteuerung").
Unser Tipp: Das "Modell" kann noch optimiert werden. Ohne dass das Netto-Einkommen des Arbeitnehmers sinkt, kann ein zusätzlicher Betrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.
Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung, hat dies für den Arbeitgeber folgende Vorzüge:
Die Lohnnebenkosten sinken, weil die Beiträge bis Ende 2008 sozialabgabenfrei sind. |
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