12.01.2009 | Steuerbürokratieabbaugesetz
Höhere Grenzen bei der Lohnsteueranmeldung sollen kleinere Arbeitgeber entlasten
Die Schwellenwerte für die monatlich bzw. vierteljährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung wurden für 2009 erhöht („Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“; Abruf-Nr. 083928).
Anmeldezeitraum für Lohnsteuer
Häufigkeit und Zeitpunkt der Abgabe einer Lohnsteueranmeldung bestimmen sich nach dem jeweiligen Lohnsteueranmeldungszeitraum. Dies kann der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr sein. Entscheidend ist die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber im Vorjahr abzuführen hat (§ 41a Abs. 2 EStG). Die Grenzen wurden jetzt auf 1.000 Euro bzw. 4.000 Euro erhöht. Die höheren Grenzen gelten bereits für den Lohnsteuerabzug 2009.
Grenzen für Lohnsteueranmeldung
Jahreslohnsteuer | Jahreslohnsteuer | Anmeldezeitraum |
nicht mehr als 800 Euro | nicht mehr als 1.000 Euro | Kalenderjahr |
mehr als 800 Euro bis höchstens 3.000 Euro | mehr als 1.000 Euro bis höchstens 4.000 Euro | Kalendervierteljahr |
mehr als 3.000 Euro | mehr als 4.000 Euro | Kalendermonat |
Die Lohnsteuer des Vorjahres ist die Summe der abzuführenden pauschalen und „normalen“ Lohnsteuer. Die pauschale Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent für einen 400-Euro-Job (§ 40a Abs. 2 EStG) ist nicht einzubeziehen. Sie wird direkt an die Minijobzentrale abgeführt und ist in der Lohnsteueranmeldung nicht zu berücksichtigen.
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