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  • 01.07.2004 | Systemumbruch

    Die Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz im Überblick

    Am 11. Juni 2004 hat das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die letzte parlamentarische Hürde genommen. Tenor des Gesetzes: Aufwendungen für die gesetzliche und private Altersvorsorge werden ab 2005 schrittweise steuerlich entlastet. Im Gegenzug sind Rentenauszahlungen nach einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040 voll steuerpflichtig. Nachfolgend stellen wir die Grundzüge des Gesetzes vor und sagen Ihnen, was sich insbesondere für die betriebliche Altersvorsorge ändert.

    Behandlung der Vorsorgeaufwendungen

    Vorsorgeaufwendungen sind weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt davon ab, ob die Aufwendungen zu den "besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen" (§  10 Abs.  1 Nr.  2 Buchstaben a und b EStG) oder zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen"(§  10 Abs.  1 Nr.  3 Buchstaben a und b EStG) gehören.

    Beachten Sie: Der Arbeitgeberanteil der Vorsorgeaufwendungen bleibt in jedem Fall weiterhin steuerfrei.

    Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen

    Zu den "besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen" zählen die Beiträge

  • zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • zu berufsständigen Einrichtungen.