01.03.2004 | Teilzeitarbeit
Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zum Verfahrensabschluss
Der 2001 eingeführte Anspruch auf Teilzeitarbeit beschäftigt zunehmend die Arbeitsgerichte. So musste das ArbG Nürnberg entscheiden, wie es im Unternehmen weitergeht, wenn ein Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz zuspricht. In diesem Fall stehe dem Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ein Beschäftigungsanspruch auf der von ihm begehrten Stundenbasis zu.
Wichtig: Der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf Beschäftigung im reduzierten Umfang nur bei Urteilen, die eine Instanz abschließen. Der Anspruch besteht bis zum Ende des Verfahrens, im Extremfall bis zur Entscheidung des BAG. (Urteil vom 5.8.2003, Az: 9 Ca 4096/03; Abruf-Nr. 032463 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 38 | ID 110875