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  • 01.01.2005 | Teilzeitarbeit

    Kein Anspruch auf Teilzeitarbeit im Außendienst

    Dem Anspruch eines Pharmareferenten im Außendienst auf Teilzeitarbeit können eine ganze Reihe betrieblicher Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Dazu entschied das LAG Baden Württemberg: 

    • Pharmareferent ist ein Fortbildungsberuf. Eine Neueinstellung bedeutet erhebliche Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, Einarbeitung und Fortbildung. Die Kosten übersteigen die sonst für zusätzliche Teilzeitarbeit üblichen Kosten. Der Arbeitgeber ist deswegen aber nicht verpflichtet, auf eine Ersatzeinstellung zu verzichten.
    • Der Arbeitgeber kann auch nicht verpflichtet werden, das Arbeitsvolumen auf andere Mitarbeiter zu verteilen. Dauernde Mehrarbeit verstieße gegen den Zweck des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
    • Der Arbeitgeber muss weder auf die Betreuung seiner Kunden verzichten noch muss er die Gebiete neu strukturieren.

    (Urteil vom 9.6.2004, Az: 4 Sa 50/03) (Abruf-Nr. 042729

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 4 | ID 87729