06.05.2010 | Übergangregelungen für 2011
ELStAM startet erst 2012 - Arbeitgeber dürfen Lohnsteuerkarten 2010 nicht vernichten
Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (Abruf-Nr. 101232) sieht vor, die für 2011 vorgesehene elektronische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale auf 2012 zu verschieben. Lesen Sie nachfolgend, was in der Übergangszeit gelten soll.
ELStAM ein Jahr später als geplant
Durch das Jahressteuergesetz 2008 (Abruf-Nr. 090098) wurde § 39e EStG eingefügt, der eine Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens auf ein durchgängig elektronisches Verfahren ab dem Jahr 2011 vorsieht.
Alle für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale sollen künftig in einer Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern zum Abruf für den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale = ELStAM).
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
- die Steuerklasse,
- den Faktor (Faktorverfahren nach § 39f EStG),
- einen eventuellen Lohnsteuerfreibetrag,
- den Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Krankenversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung,
- die Kirchenzugehörigkeit,
- die Zahl der Kinder und
- die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen.
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