01.09.2006 | Umsatzsteuer
Vorsteuer aus Mitarbeiter-Umzugskosten abzugsfähig?
Wenn Arbeitgeber die Kosten eines betrieblich veranlassten Umzugs eines Mitarbeiters übernehmen, dürfen sie die Vorsteuer daraus geltend machen, sofern sie über entsprechende Rechnungen verfügen. Das hat das FG Hamburg entschieden. Das gesetzliche Abzugsverbot (§ 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG) verstoße gegen höherrangiges europäisches Recht.
Unser Tipp: Die Entscheidung des FG Hamburg ist in der Revision vor dem BFH anhängig (Az: V R 29/06). Da das BMF offensichtlich davon ausgeht, dass der BFH die FG-Entscheidung bestätigen wird, hat es im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung erklärt, dass das gesetzliche Abzugsverbot nicht mehr anzuwenden ist (Schreiben vom 18.7.2006, Az: IV A 5 – S 7303a – 7/06; Abruf-Nr. 062266). Arbeitgeber können die Vorsteuer aus den Umzugskosten ihrer Mitarbeiter daher ab sofort geltend machen.
Beachten Sie: Damit die Vorsteuer abzugsfähig ist, muss der Arbeitgeber über eine Rechnung verfügen, die auf das Unternehmen ausgestellt ist und alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält. (Urteil vom 4.4.2006, Az: III 105/05)(Abruf-Nr. 061897)