01.01.2008 | Unfallversicherung
Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert
Ein Schwarzarbeiter, der während einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Arbeitsunfall erleidet, hat Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung. In dem vom LSG Hessen entschiedenen Fall erlitt ein mit Touristenvisum aus dem Kosovo eingereister Bauarbeiter bei einem Unfall auf einer Baustelle in Deutschland eine schwere Kopfverletzung. Er war dort für eine Baufirma tätig, die ihn nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Berufsgenossenschaft wollte die dringend erforderliche Rehabilitation nicht bezahlen, weil nicht sicher sei, ob der Bauarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger auf der Baustelle tätig gewesen sei. Das LSG verpflichtete die Berufsgenossenschaft die Kosten zunächst darlehensweise zu übernehmen. Dass der Bauarbeiter vom Arbeitgeber nicht angemeldet worden war, entziehe ihm nicht den Unfallversicherungsschutz. Für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sei einzig die Arbeitnehmereigenschaft des Unfallopfers entscheidend und die war in dem Fall wahrscheinlich. Dem Unfallopfer könne nicht zugemutet werden, bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens zu warten, weil eine Verzögerung der Behandlung zu einer dauerhalften Pflegebedürftigkeit führen könne. (Beschluss 13.9.2007, Az: L 3 U 160/07 ER) (Abruf-Nr. 073377)