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  • 01.09.2007 | Unterschiedliche Folgen für Arbeitgeber

    Falsche Beurteilung der Versicherungspflicht – wann drohen Beitragsnachforderungen?

    Eine falsche Beurteilung der Beitragspflicht eines Arbeitnehmers in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung zu Problemen. Aber nicht immer fordern die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung für die Vergangenheit die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach. Lesen Sie nachfolgend, wann hohe Beitragsnachforderungen drohen und warum die Vorschriften des SGB bei gleichem Sachverhalt von den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich ausgelegt werden. 

    Falsche Beurteilung der Versicherungspflicht

    Ein in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfreier Arbeitnehmer wird wieder beitragspflichtig, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) unterschreitet. Die Beurteilung, ob Beitragsspflicht besteht, obliegt allein dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerberater. Gerade Betriebe, die mit nichtgeprüften oder eigenen Lohnabrechnungsprogrammen arbeiten, übersehen zum Jahreswechsel oft, dass Arbeitnehmer wieder beitragspflichtig werden.  

     

    Beachten Sie: Auch das neue „Drei+Eins-Prinzip“ bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Arbeitnehmern, kann besonders bei Neueinstellungen zu einer falschen Beurteilung der Versicherungspflicht führen. 

     

    Unser Tipp: Ausführliche Informationen zum neuen „Drei+Eins-Prinzip“ finden Sie in der Ausgabe 6/2007, Seite 100 bis 105. Diesen Beitrag können Sie auch im neuen Online-Archiv lesen. Melden Sie sich dazu einmalig auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „myIWW“ an. Sie benötigen Ihre Abonnenten-Nummer und Ihre Postleitzahl. Beides finden Sie auf dem Informationsblatt, das dieser Ausgabe beiliegt.  

    Beitragsnachforderungen drohen