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  • 10.09.2010 | Unterstützungskasse

    Für Leistungsträger ist die Unterstützungskasse optimal

    von Rechtsanwältin und Steuerberaterin Kerstin Jeske, B | M | S Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf

    Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und leitende Angestellte, die über überdurchschnittliche Einkünfte verfügen und deshalb auch eine höhere Alters- und Hinterbliebenenversorgung benötigen, bietet sich als Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung (bAV) die rückgedeckte Unterstützungskasse an. In diesem Durchführungsweg lassen sich auch hohe Zusagen steuerlich gefördert abbilden. Beim Arbeitgeber ist die Unterstützungskasse bilanzneutral.  

    Die Vorteile der Unterstützungskasse

    Die unmittelbare Pensionszusage wird steuerlich genauso wie die Unterstützungskassenzusage behandelt: In der Anwartschaftsphase findet kein steuerlicher Zufluss statt. Hohe Zusagen auf bAV lassen sich also auch über die unmittelbare Pensionszusage steuerlich gefördert abbilden. Die Pensionszusage hat aber den Nachteil, dass die Pensionsverpflichtung in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Das wollen Arbeitgeber aber oft vermeiden. Mit der Unterstützungskasse gelingt das: Die Versorgungsrisiken werden auf den externen Träger Unterstützungskasse ausgelagert. Da für mittelbare Pensionszusagen ein handelsrechtliches Ansatzwahlrecht besteht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB), ist Bilanzneutralität gegeben.  

     

    In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds lassen sich hohe Zusagen dagegen nicht abbilden. Denn das steuerlich geförderte Dotierungsvolumen ist über § 3 Nr. 63 EStG sehr eingeschränkt. Sie eignen sich aber dazu, die Unterstützungskassenzusage zu ergänzen, zum Beispiel indem der Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG zur Entgeltumwandlung genutzt wird.  

    Was ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse?

    Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die überwiegend als eingetragene Vereine, seltener als GmbH, Stiftung oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt werden. Es gibt zwei Formen von Unterstützungskassen.  

     

    • Einzelunterstützungskassen: Sie werden von einzelnen Arbeitgeberunternehmen gegründet. Sie dienen dazu, ausschließlich die Altersversorgung der eigenen Mitarbeiter darüber abzuwickeln.