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  • 01.09.2006 | Was lohnt sich wirklich?

    Gestaltungsüberlegungen zu Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

    Durch die Erhöhung der Pauschalbeiträge für Minijobs von 25 auf 30 Prozent zum 1. Juli 2006 haben sich die Parameter im Lohnbereich bis 800 Euro verschoben. Für Arbeitgeber sind die Minijobs teurer geworden, für Arbeitnehmer die Gleitzonenjobs. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Juni-Ausgabe 2006, Seite 96.  

     

    Die neuen Regeln geben in einigen Fällen Anlass, die gewählte Variante zu überdenken. Dabei sollten aber nicht allein finanzielle Gründe entscheidend sein. Nachfolgend liefern wir die Fakten, anhand derer Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden können. 

     

    Regeln für Minijob und Gleitzone

    Arbeitsentgelt 

    bis 400 Euro 

    über 400 Euro bis 800 Euro 

    Arbeitgeber 

    • 28 % Pauschalabgabe zur Sozialversicherung
    • 2 % pauschale Lohnsteuer (Abwälzung möglich)
    • U1-Umlage
    • volle Beiträge zur Sozialversicherung
    • U1 und U2 Umlage

    Arbeitnehmer 

    • keine Beiträge zur Sozialversicherung
    • 2 % pauschale Lohnsteuer bei Abwälzung
    • keine Ansprüche aus der Sozialversicherung
    • Aufstockung der Rentenbeiträge möglich
    • ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung
    • Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse
    • Ansprüche aus der Sozialversicherung
    • Aufstockung der Rentenbeiträge möglich

    Aufstockung der Rentenbeiträge

    Arbeitnehmer können die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zu vollwertigen Pflichtbeiträgen machen, wenn sie sie aus eigenen Mitteln auf den normalen Beitragssatz in der Rentenversicherung aufstocken.