01.06.2007 | Wechsel in die private Krankenversicherung
Die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern
Mit der aktuellen Gesundheitsreform („Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“; Abruf-Nr. 070687) soll unter anderem erreicht werden, dass gut verdienende Arbeitnehmer länger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleiben. Außerdem wurde eine Versicherungspflicht für bisher Nichtversicherte eingeführt. Lesen Sie nachfolgend, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer künftig noch in die private Krankenversicherung wechseln können und welche Bestandsschutzregelungen Arbeitgeber beachten müssen.
Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern
Der Ausstieg aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist für Arbeitnehmer seit dem 1. April 2007 nur noch möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt und im Folgejahr, vorausschauend betrachtet, auch über der JAG liegt. Es gilt also das „Drei+Eins-Prinzip“.
Beachten Sie: Bislang konnte ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, wenn er einmal die JAG überschritten hatte. Nahm er erstmals eine Beschäftigung auf, genügte es, wenn das monatliche Gehalt über der anteiligen JAG lag.
Zwei JAG sind zu beachten
Seit 1. Januar 2003 gibt es zwei JAG:
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