06.03.2009 | Weihnachtsgeld
Umwandlung von Weihnachtsgeld in Warengutscheine
Wird bisher bar ausbezahltes Weihnachtsgeld in Warengutscheine umgewandelt, handelt es sich weiterhin um sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Im Urteilsfall vor dem LSG Bayern argumentierte der Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer auf einen Teil des Arbeitslohns verzichtet hätten und die Warengutscheine deshalb zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt worden seien. Dem folgte das LSG nicht: Selbst wenn die Arbeitnehmer tatsächlich vorab auf den Lohn verzichtet hätten, standen der Verzicht und die Gutscheingewährung in engem Zusammenhang. Es handelte sich somit nicht um einen echten Verzicht (tatsächlicher Verlust des Zahlungsanspruchs), sondern um die Verwendung von Barlohn zum „Erwerb“ von Warengutscheinen. Das LSG bezog sich dabei ausdrücklich auf eine BFH-Entscheidung (Urteil vom 6.3.2008, Az: VI R 6/05; Abruf-Nr. 081315; Ausgabe 6/2008, Seite 91) zur Lohnsteuerpflicht bei der Umwandlung von Urlaubsgeld in beim Arbeitgeber einzulösenden Warengutscheinen. (Urteil vom 29.4.2008, Az: L 5 KR 225/05).(Abruf-Nr. 090131)