01.04.2007 | Werbungskosten
Aufwendungen für den Besuch von „Anti-Mobbing-Kursen“
Aufwendungen für den Besuch von „Anti-Mobbing-Kursen“ und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Im Urteilsfall ging es um einen Beamten, dem ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen worden war. Nachdem er ein verwaltungsgerichtliches Verfahren wegen amtsangemessener Beschäftigung angestrengt hatte, sah er sich von seinem Dienstherren zunehmend schikaniert. Um sein Arbeitsverhältnis aufrechterhalten zu können, suchte er sich Hilfe. Die Kosten seien deshalb beruflich veranlasst gewesen und hätten dazu gedient, seine Einnahmen zu sichern.
Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az: VI B 92/06) will die Finanzverwaltung erreichen, dass der BFH die Sache endgültig entscheidet (Urteil vom 8.6.2006, Az: 14 K 57/03)(Abruf-Nr. 070357)