01.11.2006 | Werbungskosten
Auslandseinsatz von Bundeswehr und Polizei
Viele Soldaten und Polizisten befinden sich derzeit im Auslandseinsatz. Neben ihrem inländischen Grundgehalt erhalten die Soldaten und Polizisten weitere Zuschläge und Vergütungen. Die OFD Magdeburg hat sich jetzt zur steuerlichen Behandlung der Bezüge und Werbungskosten von im Ausland eingesetzten Soldaten und Polizisten geäußert. (Verfügung vom 27.7. 2006, Az: S 2350 – 19 – St 223/S 2350 – 23 – St 223)(Abruf-Nr. 062821)
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 181 | ID 88142