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  • 05.02.2009 | Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008

    Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:  

    Umzug ...  

    ... bis zum 31.12.2007  

    ... ab dem  

    1.1.2008  

    ... ab dem  

    1.1.2009  

    ... ab dem 1.7.2009  

    Pauschalen für  

    sonstige Umzugskosten  

    • Verheiratete
    • Ledige
    • Zuschlag für weitere Personen im Haushalt

     

     

    1.121 Euro  

    561 Euro  

    247 Euro  

     

     

    1.171 Euro  

    585 Euro  

    258 Euro  

     

     

    1.204 Euro  

    602 Euro  

    265 Euro  

     

     

    1.256 Euro  

    628 Euro  

    277 Euro  

    Maximal abziehbare  

    Unterrichtskosten  

    1.409 Euro  

    1.473 Euro  

    1.514 Euro  

    1.584 Euro  

    (Schreiben vom 16.12.2008, Az: IV C 5 - S 2353/08/10007)(Abruf-Nr. 090174)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 23 | ID 124388